Trotz Sperre hohe Summen im Casino verloren

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Spielcasinos müssen künftig wirksamere Personenkontrollen durchführen, um gesperrte Spielsüchtige vom Glücksspiel auszuschließen. Der Bundesgerichtshof verurteilte am Donnerstag eine Spielbank in Nordrhein-Westfalen zur Rückzahlung mehrerer tausend Euro.

Zwei spielsüchtige Männer hatten trotz einer freiwilligen Selbstsperre hohe Summen verspielt, weil das Casino in Dortmund-Hohensyburg im Automatenbereich keine Personenkontrollen durchführte. Auch als die Männer mit Hilfe des Personals Geld am Telecash-Automaten abhoben, fiel die vereinbarte Spielsperre niemandem auf.

Die Bundesrichter sahen im Verhalten der Casinobetreiber eine Vertragsverletzung. Der Spieleinsatz muss nun zurück gezahlt werden. Der BGH bestätigte damit Entscheidungen des Landgerichts Münster und gab den klagenden Ehefrauen der Spieler Recht.


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